Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
- Eroli Carwash gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
- Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, vor Durchführung der Wäsche sein Fahrzeug auf Waschanlagentauglichkeit zu untersuchen und das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können.
- Eine Untersuchung der Fahrzeuge auf Waschanlagentauglichkeit sowie auf Umstände, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs in der Waschstraße nach sich ziehen könnten, wird vom Betreiber der Waschanlage nicht geschuldet. Das Personal von Eroli Carwash ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.
- Benutzungs- und Einfahrtshinweise, sowie etwaige Anweisungen des Personals sind unbedingt zu befolgen, ansonsten erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr, es sei denn, dass Eroli Carwash eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden und Folgeschäden, an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen die nicht dem Serienzustand entsprechen oder technisch verändert wurden, sowie bei nicht Original-Fahrzeugteilen und Sonderausstattungen, es sei denn, dass Eroli Carwash eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Die Haftung von Eroli Carwash entfällt bei Fahrzeugen oder Fahrzeugteile die sich nicht in technisch einwandfreiem Zustand befinden, insbesondere für nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder bei Materialermüdung, Verschleiß, Verwitterung, etc. sowie bei vorbeschädigten Fahrzeugteilen, es sei denn, dass Eroli Carwash eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Die Haftung von Eroli Carwash entfällt für alle Fahrzeugteile, Spoiler jeder Art, Anbauten, etc. deren Spalt- und Schlitzmaße oder deren Konstruktion bzw. Beschaffenheit für die Waschanlage gefährdet oder ungeeignet sind, es sei denn, dass Eroli Carwash eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden und Folgeschäden, die durch Fahrlässigkeit, Fehlverhalten oder Unaufmerksamkeit von Kunden oder Aufgrund von Fehlverhalten Dritter (wie anderer Kunden, etc.) innerhalb der Waschhalle/Anlage oder auf dem Betriebsgelände entstehen, es sei denn, dass Eroli Carwash eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden unmittelbar nach der Wäsche (vor Verlassen des Betriebsgeländes) dem Anlagenbetreiber bzw. dem Personal vor Ort mitgeteilt worden sind.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB‘s unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen oder Regelungen soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten.